Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Daume Gruppe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 in Verbindung mit WCAG 2.1 AA und EN 301 549. Einige Inhalte erfüllen die Anforderungen bisher nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige Bilder und Icons verfügen nicht über vollständige oder sinnvolle Alternativtexte.
- PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet.
- Einige Videos auf dieser Website sind derzeit nicht untertitelt und entsprechen daher nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen.
- Der sichtbare Tastaturfokus ist nicht konsistent umgesetzt.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Die Daume Gruppe ist bestrebt, den gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zu entsprechen. Bei der Umsetzung unserer Online-Angebote berücksichtigen wir die relevanten Standards im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Bereiche vollständig barrierefrei gestaltet sind. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über einen Hinweis – gerne per E-Mail an barrierefreiheit@daume.de.
Methodik der Prüfung
Diese Erklärung beruht auf:
- einer automatisierten Vorprüfung mit Lighthouse / axe-core
- einer eingeschränkten manuellen Sichtung der Startseite
- dem Abgleich mit den Kriterien nach WCAG 2.1 AA und der BITV 2.0
Datum der letzten Prüfung: 30. September 2025
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Daume Gruppe
E-Mail: marketing@nhd-btg.de
Telefon: +49 5527 99583-24
Postanschrift: Brandenburger Str. 1, 37115 Duderstadt
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt sind, haben Sie das Recht, ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG einzuleiten. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit zuletzt aktualisiert: 30. September 2025